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Informationen zur Gelbfieberimpfung

Gelbfieberausbreitung SüdamerikaImmer noch sind Afrika, Süd- und Mittelamerika die Verbreitungs-
gebiete der Gelbfieberinfektion. Weltweit werden pro Jahr etwa 200.000 Erkrankungsfälle und 30.000 Sterbefälle innerhalb der einheimischen Bevölkerung der Endemiegebiete geschätzt.

Das Ursprungsgebiet des Gelbfiebers ist Afrika. Von dort konnte es sich - vor allem zur Zeit des Sklavenhandels über den ganzen amerikanischen Kontinent und die karibischen Inseln ausbreiten.

Gelbfieber ist eine akut verlaufende lebensbedrohliche Infektions-krankheit, die im tropischen Afrika sowie in Mittel und Südamerika durch Stechmücken übertragen wird. Erreger des Gelbfiebers ist das Gelbfieb ervirus. Die Infektion äußert sich zunächst mit hohem Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost und Übelkeit. Die Patienten werden „gelb“ wie bei der Gelbsucht (Hepatitis), bluten ohne äußere Ursache und sterben oft.

Gelbfieberausbreitung Afrika

Impfung - Gegen Gelbfieber existiert eine sehr sichere und effektive Impfung. Bei Reisen in betroffene Gebiete wird dringend eine Impfung empfohlen. In einigen Ländern besteht eine Impfpflicht für einreisende Personen. Die Gelbfieberimpfung erfolgt mit einem so genannten „Lebend-Virusimpfstoff“, d. h. eine kleine Menge abgeschwächter, aber vermehrungsfähiger Gelbfieberimpfstoffviren wird unter die Haut geimpft. In den ersten 2 – 7 Tagen danach kommt es im Körper zu einer Vermehrung der Impfstoffviren. Dadurch wird das gesunde Immunsystem zur Bildung von Abwehrstoffen angeregt. Der Impfschutz setzt nach 10 Tagen ein und hält mindestens 10 Jahre an. Kinder, die älter als sechs Monate sind, können unter strenger Indikationsstellung geimpft werden.Bei Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, ob die Impfkosten erstattungsfähig sind.

Viele Länder verlangen die Vorlage einer international gültigen Bescheinigung (Impfpass) über eine Gelbfieberimpfung, wenn Sie in ein Gelbfieberinfektionsgebiet einreisen wollen. Impfungen gegen Gelbfieber müssen nach den internationalen Gesundheitsvereinbarungen in und aus Gelbfieberendemiegebieten in staatlich zugelassenen, Gelbfieberimpfstellen erfolgen und mit einem amtlich vergebenen Siegel im internationalen Impfpass beglaubigt sein.

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