Bei uns steht dabei die ganzheitliche Gesundheitsförderung zur Verbesserung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens jedes Einzelnen stets im Vordergrund. Unsere Aktivitäten sollen nachhaltig dazu beitragen, die Gesundheit der uns anvertrauten MitarbeiterInnen an ihrem Arbeitsplatz zu fördern. Das Vertrauen der Menschen in uns rechtfertigen wir durch strikte Einhaltung der Schweigepflicht und Unabhängigkeit im medizinischen Handeln.
Die arbeitsmedizinischen Untersuchungen führen wir nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie den Grundsätzen und Regeln der Berufsgenossenschaften (G-Untersuchungen) durch. Dazu sind wir mit diagnostischen Geräten ausgestattet, die den aktuellen Anforderungen entsprechend einwandfrei valide Testergebnisse garantieren.
Nach Bewertung der Arbeitsplätze empfehlen wir für jeden Mitarbeiter die individuelle Durchführung von Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen. Die aufgeführten Grundsätze G1-G46 ermöglichen einen Überblick über die derzeit aktuellen Untersuchungen in der Betriebsmedizin.
Eine Festlegung der für den jeweiligen Betrieb notwendigen Grundsatzuntersuchungen erfolgt anhand der vom verantwortlichen Betriebsarzt durchgeführten arbeitsmedizinischen Gefährdungsbeurteilung, welche in der Gesamtgefährdungsbeurteilung für den Betrieb hinterlegt sein sollte.
Liegt diese bereits vor, führen wir gern alle Grundsatzuntersuchungen nach Beauftragung durch. Dafür legen wir für die Untersuchungsinhalte die Vorschriften nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und die Gebührenordnung für Ärzte in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu Grunde.